Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Gesuchsstellung mindestens zwei Monate im Voraus erfolgen muss.
In den Gemeindeliegenschaften gilt ein absolutes Feuerwerkverbot. Es dürfen keine Feuerwerkskörper und Wunderkerzen jeglicher Art entzündet werden. Bitte beachten Sie das Merkblatt Brandschutz Temporäre Veranstaltungen der AGV.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
