Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Gesuchsstellung mindestens zwei Monate im Voraus erfolgen muss.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Gesuchsstellung mindestens zwei Monate im Voraus erfolgen muss.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
In den Gemeindeliegenschaften gilt ein absolutes Feuerwerkverbot. Es dürfen keine Feuerwerkskörper und Wunderkerzen jeglicher Art entzündet werden. Bitte beachten Sie das Merkblatt Brandschutz Temporäre Veranstaltungen der AGV.
Bei Anlässen mit mehr als 300 Personen ist ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Bitte beachten Sie dazu den Leitfaden Sicherheitskonzept Veranstaltungen der Regionalpolizei Zofingen.